Viehverkaufsvertrag
Da Juden in Deutschland bis weit ins 19. Jahrhundert hinein von zunftgebundenen und staatlichen Berufen ausgeschlossen waren, betätigten sie sich vermehrt im Handel. Unter den Niederzissener Juden war bis zur Zeit des Nationalsozialismus der Viehhandel sehr verbreitet. Bestätigten sie ihre Handelsgeschäfte zunächst durch handgeschriebene Verkaufsverträge, zwang die moderne Staatlichkeit Preußens sie mit Beginn des 19. Jahrhunderts vorgedruckte Formulare auszufüllen.
Titel: Viehverkaufsvertrag

In der Genisa befinden sich viele Viehverträge. Das vorliegende Formular stammt vom Viehmarkt in Steimel, das über 50 Kilometer von Niederzissen entfernt liegt. Es bescheinigt den Kauf zweier Ochsen durch den Viehhändler Heiman Berger aus Niederzissen von dem Bauern Heinrich Gund aus Oberwamberg. Der Steimeler Viehmarkt war für auswertige jüdische Händler sehr attraktiv, weil der im ehemaligen Fürstentum Wied gelegene Ort seit dem 18. Jahrhundert seine Wirtschaftspolitik mit religiöser Toleranz gegenüber Juden und anderen Konfessionen verband.
Wortlaut des Kaufvertrags
Daß auf heutigem Markte hieselbst Inhaber dieses Heiman Berger von Niederzeßen von Henrich Gund von Oberwamberg, Amts Alt Kirch ein paar Ochsen von Farbe rot mit Kopf weiß und aufgeworfenen Hörnern gekauft, und kein Verdacht einer ansteckenden Vieh-Krankheit vorhanden sey, wird hierdurch beurkundet.
Steimel, den 20 July 1824
Fürstlich Wied-Runklisches Markt-Amt
Weiterführende Literatur: